„Corona-Dokumentation“ – Gut gerüstet bei zukünftigen Betriebsprüfungen und Nachschauen

Seit Beginn der Corona-Pandemie sehen sich Betriebe mit behördlichen und regional unterschiedlichen Auflagen konfrontiert, die sich gravierend auf betriebliche Abläufe und damit auf Chancen zur Erzielung von Einnahmen auswirken. Im Rahmen von Betriebsprüfungen oder Nachschauen führt dies zwangsläufig zu „Auffälligkeiten“ und entsprechenden Nachfragen. Ob eine Aufklärung dann noch nach Jahren gelingt, erscheint zumindest aufgrund der ständigen Veränderungen fraglich. Wann galten welche Auflagen und welche Auswirkungen hatten diese konkret auf den betroffenen Betrieb?

Die freiwillige Anfertigung einer „Corona-Dokumentation“ kann später dabei helfen, Sachverhalte aufzuklären, das Schätzungsrisiko zu minimieren oder Kalkulationsdifferenzen zu verringern. Der Aufbau und der Inhalt einer entsprechenden Dokumentation unterliegt keinen Vorgaben. Das nachfolgend zum Download bereitgestellte Muster, welches keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt und bei Bedarf durch den ZDH aktualisiert wird, ist als Orientierungshilfe für die Betriebe zu verstehen und muss an die individuellen Verhältnisse des Betriebs angepasst werden.

Zwischenzeitlich haben sich wichtige neue Aspekte ergeben, die in einer Corona-Dokumentation festgehalten werden sollten. Hierzu zählen neben der sog. November-und Dezemberhilfe auch das Überbrückungsgeld III sowie die Neustarthilfe für die Solo-Selbständigen. Weiterhin sind die unterschiedlichen regionalen coronabedingtenBeschränkungen von besonderer Wichtigkeit. Hierzu zählen u.a. die unterschiedliche Regelung hinsichtlich der Erbringung von Dienstleistungen in Kosmetik-und Nagelstudios in den einzelnen Bundesländern, welche zu abweichenden Auswirkungen auf die Möglichkeit der Erzie-lung von Einnahmen führen. Regional begrenzte bedeutende Regelungen sind insbesondere die Ausgangsbeschränkungen (z. B. in Passau und Nürnberg). Daher wurde die ZDH Corona-Dokumentation aktualisiert und zum Download auf der Internetseitebereitgestellt. In der beigefügten Fassung wurden neben den oben geschilderten Neuerungenweitere ergänzendeBeispiele aus der Praxis einiger Gewerke aufgenommen.

Quelle: ZDH im Dezember 2020

Ansprechpartner

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

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