Corona-Wirtschaftshilfen: Längere Fristen für die Schlussabrechnungen der Überbrückungs-, November- und Dezemberhilfen

Unternehmenswertermittlung

Am 11. August 2023 hat  das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) mitgeteilt, dass das BMWK und die Länder in Abstimmung mit der Bundessteuerberaterkammer und dem Deutschen Steuerberaterverband die Fristen für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen nochmals verlängert haben:

  1.  Die Schlussabrechnungen für die Pakete 1 (Überbrückungshilfen I bis III; November-/Dezemberhilfe) und 2 (Überbrückungshilfe III Plus/IV) können nun bis zum 31. Oktober 2023 (bisher: 31. August 2023) eingereicht werden.
  2. Darüber hinaus kann bis zum vorgenannten Termin eine Fristverlängerung bis zum 31. März 2024 beantragt werden. Hierfür ist lediglich die Anlage eines Organisationsprofils im digitalen Antrags-System durch die prüfenden Dritten vorzunehmen.
  3. Bereits beantragte und erteilte Fristverlängerungen (bisher 31. Dezember 2023) werden automatisch bis zum 31. März 2024 verlängert.

Weitere Informationen können Sie der vom BMWK veröffentlichten Pressemitteilung entnehmen bzw. finden Sie unter der URL www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de.

Quelle: ZDH im August 2023

 

Ansprechpartner

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner