Umweltgerechte Entsorgung von Boilern und Warmwasserspeichern nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz

Die Entsorgung von Boilern und Warmwasserspeichern fällt unter das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG). Das heißt, die Altgeräte müssen bei öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern bzw. zugelassenen Entsorgungsunternehmen abgegeben werden. Die Entsorgung über Schrottplätze oder Metallverwertungsanlagen ist illegal. Eine fachgerechte Entsorgung ist wichtig, da bis Mitte der 90er Jahre für die Herstellung der Isolierungen dieser Geräte das hoch klimaschädliche Treibhausgas FCKW verwendet wurde. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig die Umweltbehörden hier genauer hinschauen werden.

Das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) regelt das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten. Eine Information zu den bestehenden Pflichten nach dem ElektroG können Sie der entsprechenden ZDH-Webseite entnehmen.

Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie beim Umwelt und Technischen Berater Ihrer Handwerkskammer.

Quelle: ZDH im Juni 2023

 

Ansprechpartner

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

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