Gesetz zur Lkw-Maut mit neuer Klima-Komponente beschlossen

Der Bundesrat hat eine Reihe bedeutender Verkehrsgesetze verabschiedet. Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen wird ausgeweitet und ab dem 1. Dezember 2023 wird ein CO2-Aufschlag eingeführt, um den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge stärker zu berücksichtigen. Ab Juli 2024 gilt die Mautpflicht dann auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen, während bisher nur Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen betroffen waren.

Handwerksbetriebe bleiben von der Maut ausgenommen. 300.000 Fahrzeuge werden neu mautpflichtig – und 100.000 davon grundsätzlich für die eigens festgelegte Handwerker-Ausnahme in Betracht kommen. Die Feststellung der Mautpflicht erfolgt direkt aus dem Gesetz. Es ist keine zusätzliche Prüfung durch Behörden notwendig. Um die Befreiung von der Maut für Handwerkerfahrzeuge zu erhalten, müssen die festgelegten Bedingungen nachgewiesen werden. Dies kann nach Inkrafttreten des Gesetzes durch eine freiwillige Registrierung bei Toll Collect erfolgen. Die Registrierung gilt für bis zu 2 Jahre und ist verlängerbar. Sie erspart zeitraubende Verfahren und Kontrollen.

Die Einnahmen aus der Maut sollen drastisch steigen, von knapp acht Milliarden Euro in diesem Jahr auf mehr als 15 Milliarden Euro im nächsten Jahr. Die zusätzlichen Mittel sollen zur Hälfte in den Ausbau der Bundesfernstraßen gehen, der Rest soll aber zum Großteil in Schienenverkehrsprojekte investiert werden. Eine neue Klima-Komponente wird ebenfalls eingeführt, die die Kosten des CO2-Ausstoßes berücksichtigt. Dabei wird ein Aufschlag von 200 Euro pro Tonne CO2 berechnet. Emissionsfreie Lastwagen sollen bis Ende 2025 von der Maut befreit werden. Dies soll Anreize für den Einsatz umweltfreundlicherer Fahrzeuge schaffen, auch wenn die Branche bemängelt, dass es noch zu wenige Elektro-Lkws und Ladepunkte gibt.

Zusätzlich dazu werden Verkehrsprojekte beschleunigt, insbesondere der Ausbau von Autobahnen und Schienenwegen. Planungen und Genehmigungen sollen vereinfacht werden, um Staus und Verzögerungen zu reduzieren. Außerdem erhalten Städte und Gemeinden mehr Gestaltungsspielraum für lokale Verkehrsregelungen wie Busspuren, Radwege und Tempo-30-Zonen. Dabei sollen auch Klima- und Umweltschutz, Gesundheit und städtebauliche Entwicklung berücksichtigt werden.

Eine Ausnahme für Handwerker beim Bewohnerparken wurde jedoch nicht beschlossen, was auch vom Zentralverbandes des Deutschen Handwerks kritisiert wurde.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesregierung.

Informationen zu den neuen Mauttarifen finden Sie auf der Webseite von Toll Collect.

Ansprechpartner

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

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