IHKs und Handwerkskammern bieten ab sofort einen Erstberatungs-Check für ukrainische Berufsqualifikationen und unterstützen damit die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten.
Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) sowie die Handwerkskammern bieten Geflüchteten aus der Ukraine ab sofort als neuen Service einen Erstberatung-Check zu Berufsqualifikationen an. Im Rahmen dieser Kurzberatung nehmen die Kammern Informationen zu Berufsabschlüssen, Arbeitserfahrungen und Sprachkompetenzen auf, um den Geflüchteten eine erste Einschätzung mit Blick auf einen vergleichbaren deutschen Ausbildungsberuf ab. Das Beratungsergebnis soll in einem Erst-Check-Dokument festgehalten werden: Dieses soll Betrieben im Einstellungsprozess helfen, den Menschen aus der Ukraine eine gezieltere Stellenbewerbung ermöglichen sowie Arbeitsagenturen und Jobcenter bei Vermittlungsaktivitäten unterstützen.
„Wir wollen den Geflüchteten schnell und unkompliziert helfen. Dafür können wir auf etablierte und gut funktionierende Strukturen in der Anerkennungsberatung der IHKs in allen Regionen Deutschlands aufsetzen“, sagt Peter Adrian, Präsident des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK). „Der Erst-Check ist eine neue Service-Leistung, die eine gute Arbeitsmarktintegration der Geflüchteten unterstützt. Das Angebot wird hoffentlich über die kommenden Monate gut angenommen – vor allem, wenn nach Ankommen und Spracherwerb der Wunsch nach einer Beschäftigung bei immer mehr Betroffenen zunimmt.“
Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), erläutert: „Mit dem Erst-Check-Dokument können Handwerksbetriebe einen ersten Eindruck gewinnen, in welchen Berufen Bewerberinnen und Bewerber aus der Ukraine ausgebildet wurden und berufliche Erfahrungen erworben haben. Qualifiziertes Personal wird im Handwerk händeringend gesucht. Eine Beratung der Handwerkskammern und der Check zu ausländischen Berufsqualifikation können ukrainischen Geflüchteten dabei helfen, sich auf die richtigen Stellen zu bewerben und sich schneller in unsere Betriebe zu integrieren. Der Erst-Check nützt somit Betrieben wie Geflüchteten.“
Die meisten IHK- und Handwerksberufe zählen zu den nicht reglementierten Berufen. Personen, die aus der Ukraine geflüchtet sind und sich mit vorübergehendem Schutz im Sinne des Aufenthaltsgesetzes in Deutschland aufhalten, können auch ohne formale Berufsanerkennung eine Erwerbstätigkeit in diesen Berufen aufnehmen. Nur wer in sogenannten reglementierten Berufen arbeiten möchte (zum Beispiel Berufe im Gesundheitsbereich) oder sich in einem zulassungspflichtigen Handwerk selbstständig machen will, muss dazu das Anerkennungsverfahren beantragen.
Der Erst-Check ist ein unkomplizierter Weg, Qualifikationen und Berufserfahrungen von Geflüchteten aus der Ukraine für Betriebe sichtbar und transparent zu machen. Das formale Verfahren der Berufsanerkennung nach dem Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz kann bei Bedarf in einem späteren Schritt zur längerfristigen Integration erfolgen.
Personen aus Drittstaaten, die nicht als Schutzsuchende, sondern als Fachkräfte nach Deutschland zuwandern wollen, müssen nach den Regeln des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes generell vor ihrer Einreise die formale Anerkennung des ausländischen Berufsabschlusses anstreben.
Kontakt
Julia Fellinger (Pressesprecherin)
Deutscher Industrie- und Handelskammertag e. V. (DIHK)
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel.: +49 30 20308-1639
Mobil: +49 151 11314638
E-Mail: fellinger.julia@dihk.de
Beate Preuschoff (Leiterin der Abteilung Presse und Öffentlichkeitsarbeit)
Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH)
Mohrenstraße 20/21
10117 Berlin
Tel.: +49 30 20619-370
E-Mail: Preuschoff@zdh.de
Quelle: ZDH im Mai 2022