Krisenprävention und Notfallplanung

Krisenmanagement und Notfallplanung in handwerksbetrieben

Sie suchen Unterstützung: Die Betriebsberaterinnen und Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer verfügen über Erfahrung und notwendige Werkzeuge um Sie effektiv zu unterstützen.

Aktuelle Themen

Erfolgreich durch die Krise

Das Leben in der Krise ist schwierig, sehr schwierig – schließlich geht es um die eigene berufliche Existenz, steht ein Lebenswerk auf dem Spiel, wird der Lebensentwurf in Frage gestellt. Überprüft man kritisch Unternehmensprozesse und das Geschäftsmodell finden sich meist ausreichende Ansatzpunkte für eine nachhaltige Verbesserung des Unternehmensergebnisses und schafft damit die Basis für eine erfolgreiche Zukunft. Solche Handlungsoptionen aus dem finanzwirtschaftlichen Bereich und aus der operativen Unternehmensführung bieten wir Ihnen kurz und prägnant an. Die Betriebsberaterinnen und Betriebsberater Ihrer Handwerkskammer unterstützen Sie gern und bieten Checklisten und Maßnahmen zur Stärkung der Liquidität, Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit im Handwerksunternehmen an.

Krisenvorsorge für Handwerksbetriebe

Das Handwerk kämpft sich momentan bei kräftigem Gegenwind durch konjunkturell stürmische Zeiten. Folgen der Corona-Pandemie, Material- und Lieferengpässe, drastische Preissteigerungen im Energiebereich, die höchste Inflation seit Jahrzehnten, die Auswirkungen der Sanktionspolitik und steigende Löhne setzen den Betrieben zu. Alle Unternehmer sollten sich daher auf schwierige Zeiten vorbereiten und das eigene Unternehmen krisenfest aufstellen.

Wenn der Betriebsleiter ausfällt – Notfallordner für Handwerksbetriebe

Niemand weiß wann, wo und welche Schicksalsschläge den Unternehmer treffen können und welche Auswirkungen sie haben. Für einen plötzlichen Chefausfall im Betrieb ist durch eine rechtzeitige Planung unbedingt Vorsorge zu treffen, damit dieser auch für einen kürzeren oder längeren Zeitraum weiter arbeiten kann, ohne in eine existenzielle Krise zu geraten. Die wichtigste Vorkehrung besteht darin, einen Stellvertreter zu benennen und ein Konzept in der Schublade zu haben, wie im Ernstfall die Nachfolge geregelt werden soll. Auch die damit verbundenen erb- und steuerrechtlichen Fragen sollten besprochen sein. Der Vertreter oder Nachfolger sollte keine wertvolle Zeit verlieren, etwa weil er sich erst mühsam ein Bild von der Lage verschaffen muss oder weil er keine Vollmachten hat. Ein Notfallordner für den Ernstfall hilft weiter.

Ansprechpartner

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

Förderung

Gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland; Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

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