Standort- und Bauleitplanung

Standortplanung

Wir vertreten die Interessen der Handwerksbetriebe, um Fehlplanungen und Standortnachteile für unsere Mitgliedsunternehmen von vornherein auszuschließen.

Die Berater der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg helfen Existenzgründern bei der Standortwahl oder bestehenden Betrieben bei der Standortsicherung und geben Erläuterungen zu Genehmigungspflichten und –verfahren sowie hinsichtlich weiterer baurechtlicher, gewerberechtlicher und umweltrechtlicher Bedingungen.

Sprechen Sie uns rechtzeitig an, denn oft werden die benötigte Zeit, der Aufwand und die Kosten unterschätzt.

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Übersicht über Gewerbe- und Industrieflächen

Bei der Auswahl eines Standortes für das eigene Unternehmen sind wichtige Standortfaktoren zu beachten und gegeneinander abzuwägen. Eine der zentralen Fragen ist es eine geeignete Gewerbe- und Industriefläche zu finden. Das Regionalmanagement Oderland-Spree bietet hierfür eine interessante Übersicht der Gewerbe-und-Industrieflächen in der Region Oderland-Spree mit den Landkreisen Oder-Spree und Märkisch-Oderland, der Stadt Frankfurt (Oder) an. Informationen zu Gewerbe- und Industrieflächen sind übersichtlich zusammengestellt unter: https://www.oderland-spree.de/de/fuer-investoren.

Gerne beraten unsere Technischen Berater bei der Standortwahl. Sprechen Sie uns gerne an!

Gewerbeimmobilien: Umnutzung muss kein Hindernislauf sein

Die Handwerkskammer hilft Betrieben bei Standortwahl oder Gebäudeumnutzungen. Dabei begleitet sie Mitgliedsbetriebe kompetent und kostenlos durch den Hindernis-Parcours bürokratischer Bestimmungen. Die Technische Beraterin, Andrea Jacob, sprach mit dem Baudezernenten der Stadt Frankfurt (Oder), Dr. André Benedict Prusa, über die Frage, wie man sich bei Bauvorhaben vor unliebsamen Überraschungen schützen kann.

Andrea Jacob: Auf was sollte man achten, wenn man Fristen bei einem Bauvorhaben gern verkürzen möchte?

Dr. Prusa: Man sollte sich seine Fläche genau anschauen. Sind Arten- oder Baumschutzmaßnahmen zu erwarten oder sollte ich eine Voranfrage bei den Denkmalpflegern machen. Das wären die ersten Stichpunkte auf meinem Zettel.

Andrea Jacob: Uns erreichen viele Fragen zu Nutzungsänderungen, etwa wenn in eine ehemalige Glaserwerkstatt eine Tischlerei einziehen soll…

Dr. Prusa: Prinzipiell gilt: Wird ein Gebäude einer neuen Nutzung zugeführt, erlischt die alte Nutzungserlaubnis. Eine neue muss beantragt werden. Viele erwarten, dass eine solche Umnutzungserlaubnis im Eilverfahren erteilt werden kann. Aber so ist das nicht.

Andrea Jacob: Welche Vorbereitungen sind hilfreich?

Dr. Prusa: Ein Vorgespräch im Bauamt ist immer hilfreich. Man sollte stets eine genaue Umnutzungsbeschreibung und vielleicht den Architekten mitbringen. Bei uns schauen wir uns an, welche Fachbereiche einbezogen werden müsse: Denkmalbehörde, Wasserbehörde, Bauaufsicht. Gemeinsam schauen wir auf die Pläne und können dann Tipps geben. Wie lange wird es dauern? Was für ein Antragsverfahren muss eröffnet werden? Und – ganz wichtig: Die Menschen, die dann miteinander zu tun haben lernen sich kennen.

Andrea Jacob: Wo können sich Handwerker oder Existenzgründer über Flächen informieren?

Dr. Prusa: Wir verfügen über ein sehr gut geführtes Gewerbeflächenkataster. Das findet man in unserem Fall auf der Website der Stadt Frankfurt. Hier gibt es viele hilfreiche Filter. Man kann die gesuchte Größe eingeben. Und man erfährt auch baurechtliche Dinge, die mit der Fläche verbunden sind.

Andrea Jacob: Ein Tipp noch in eigener Sache: Wer Fehlplanungen von vornherein ausschließen möchte, dem empfehle ich, sich zuvor an mich oder die anderen Betriebsberater der Handwerkskammer zu wenden. Sprechen Sie uns rechtzeitig an, denn wir erleben oft, dass die benötigte Zeit, der Aufwand und auch die Kosten unterschätzt werden.

Das Video-Interview mit Dr. André-Benedict Prusa stellen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Bauleitplanung

Die Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg bearbeitet als Träger Öffentlicher Belange (TÖB) Entwürfe öffentlicher Planauslegungen durch Gemeinden und Institutionen.
Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, Vorhaben- und Erschließungspläne und sonstige Satzungen für die Städte, Gemeinden und Gebiete werden aus der Sicht des Handwerks beurteilt.

Dabei sind wir auch auf Ihre Informationen angewiesen.

Sollten Sie feststellen, dass Sie von einer Planung betroffen sind, kontaktieren Sie uns. Gern mit der unten angefügten Mitteilung oder rufen Sie uns an! Auch wenn Sie nicht sicher sind, ob sich Ihr Betriebssitz im Geltungsbereich einer dieser Plangebiete befindet und bei allen anderen Fragen zu diesem Thema, können Sie sich gern an uns wenden.

Aktuelle Bauleitpläne, die derzeit der Handwerkskammer zur Stellungnahme vorliegen, finden Sie unten im Infokasten „Aktuelle Bauleitplanung“

 

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Wo kann man aktuelle Bauleitplanungen einfach einsehen und sich am Verfahren beteiligen?

Die Online-Plattform https://planungsportal.brandenburg.de/ ermöglicht es allen Akteuren in der Bauleitplanung, den Beteiligungsprozess einfach und effizient zu gestalten.

Mit der Online-Plattform können Verfahrensträger die Bauleitplanverfahren, die sich in der Phase der Beteiligung befinden, darstellen. Träger öffentlicher Belange (TöB) sowie Bürgerinnen und Bürger können die für sie relevanten Verfahren finden und sich ganz einfach online an diesen beteiligen.

Wie kann ich mich an laufenden Verfahren beteiligen?

Über die Suche in der Karte oder über die Liste auf der Startseite können Sie zunächst für Sie relevante Verfahren finden. Über die Auswahl gelangen Sie zu der jeweiligen Detailseite des Verfahrens mit allen vom Verfahrensträger bereitgestellten Dokumenten. Dort können Sie auch Ihre Stellungnahme direkt abgeben – online und rechtssicher.
Sobald Sie Ihre Stellungnahme auf der Online-Plattform eingereicht haben, fließt diese in die Auswertung mit ein. Der Verfahrensträger hat die Aufgabe, jede eingegangene Stellungnahme zu prüfen und in die Auswertung einzubeziehen.

Quelle: https://planungsportal.brandenburg.de/

Aktuelle Bauleitplanung

B-Plan = Bebauungsplan
VBP = Vorhabensbezogener Bebauungsplan
VEP = Vorhaben- und Erschließungsplan
FNP = Flächennutzungsplan
NSG = Naturschutzgebiet
KES = Klarstellungs- und Ergänzungssatzung

Stadt/Gemeinde/Amt Planbezeichnung Abgabetermin
Grünheide (Mark) FNP 04.08.2024
Sport- und Mehrzweckhalle Prötzel, Gemeinde Prötzel B-Plan 08.08.2024
Feuerwehr Sternebeck, Gemeinde Prötzel B-Plan 08.08.2024
Änderung KES des im Zusammenhang bebauter Ortsteil Möglin,  Gemeinde Reichenow-Möglin Änderung KES 08.08.2024
Gartz (Oder) Landschaftsplan 14.08.2024
Photovoltaikpark Bremsdorf-Nord, Gemeinde Schlaubetal B-Plan 16.08.2024
Altlandsberg 9. Änderung FNP 23.08.2024
A10 Energie- und Innovationspark Altlandsberg, Stadt Altlandsberg B-Plan 23.08.2024
Ulmenallee, Gemeinde Ahrensfelde B-Plan 23.08.2024
Gymnasium und Turnhalle, Gemeinde Ahrensfelde B-Plan 23.08.2024
Gemeinde Ahrensfelde 6. Änderung FNP 23.08.2024
Gemeinde Ahrensfelde 7. Änderung FNP 23.08.2024
Stadt Lebus 8. Änderung FNP 23.08.2024
Enerparc-Solarpark Wulkow-Booßen, Stadt Lebus VBP 23.08.2024
Enerparc-Solarpark Wulkow-Booßen, Stadt Lebus VBP 24.08.2024
Logistikzentrum Ahrensfelde B-Plan 30.08.2024
Gemeinde Ahrensfelde 4. Änderung FNP 30.08.2024

Stand: 30.07.2024

Ansprechpartner

Andrea Jacob

Technische Beraterin

Telefon:0335 5619 - 107

Telefax:0335 5619 - 123

andrea.jacob@hwk-ff.de

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

Förderung

Gefördert durch die Bundesrepublik Deutschland; Zuwendungsgeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.

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