Unternehmen können Weiterbildungsförderung für Mitarbeiter aufgrund des Qualifizierungschancengesetz einfacher beantragen

Qualifizierungsschancengesetz - Antrag bei der Agentur für Arbeit

Mit einem Sammelantrag können Betriebe nun in gebündelter Form einen Kostenzuschuss für die berufliche Weiterbildung mehrerer Beschäftigter bei der Bundesagentur für Arbeit beantragen. Der Arbeitgeber braucht nur einen Antrag für Beschäftigte stellen, die vergleichbare Qualifikationen und Weiterbildungsbedarfe aufweisen. Seit vergangenem Jahr sind bis zu 15 % höhere Zuschüsse zu den Lehrgangskosten und zum Arbeitsentgelt möglich.

Die Arbeitsagentur unterstützt Unternehmen dabei, die Kompetenzen Ihrer Beschäftigten an den technologischen Fortschritt und den Strukturwandel anzupassen. Nutzen Sie die umfangreichen Angebote unseres Bildungszentrums für die Personalentwicklung in Ihrem Unternehmen und stärken Sie Ihre Wettbewerbsfähigkeit. Weiterführende Informationen zu den Lehrgangsangeboten der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg.

Ansprechpartner

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

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