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Viele Unternehmerpersonen haben lediglich eine vage Vorstellung vom Wert des eigenen Betriebes. Diese Vorstellungen weichen meist von den tatsächlich bei einer Übergabe erzielbaren Preisen ab. Die Preisfindung und damit die Wertermittlung ist aber eines der Hauptthemen bei der Betriebsübergabe.
Die Übergeberseite möchte erfahrungsgemäß als Lohn für ihr Lebenswerk einen möglichst hohen Preis erzielen. Die Übernehmerseite ist ihrerseits bestrebt, ihre finanziellen Ressourcen zu schonen und möglichst wenig Geld auszugeben. Wie bei jedem Kauf kommt ein Vertrag nur zustande, wenn beide Seiten handelseinig werden. Soll die Übergabe erfolgreich sein, muss der objektiv vorhandene Interessengegensatz einvernehmlich gelöst werden.
Gerade heutzutage zeigt sich bei der Betriebsübergabe, wie wirksam das Zusammenspiel von Angebot und Nachfrage in der Praxis ist. Auch ein wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen ist schlimmstenfalls von der Schließung bedroht, wenn es keinen Interessenten für die Übernahme findet.
Das bestehende Unternehmen wird mittels eines Ertragswertverfahrens auf der Basis der Ertragsaussichten bewertet. Der Wert des Unternehmens wird dabei anhand der künftig zu erwartenden Erträge ermittelt. Das ist insofern sinnvoll, da die Betriebsübernahme für die Übernehmerseite als Investition zu betrachten ist, deren Erträge ihr zukünftig als Einkommensquelle dienen sollen.
Für beide Seiten ist ein realistischer, nachvollziehbarer und fairer Startwert eine wichtige Voraussetzung für erfolgreiche Preisverhandlungen. Das ist bei einer Übergabe unter fremden Dritten offensichtlich. Aber auch bei einer Übergabe in der Familie per Schenkung oder Teilschenkung oder sogar im Erbfall wird ein nachvollziehbarer Wertansatz benötigt. Denn das Finanzamt braucht für die schenkungs- bzw. erbschaftsteuerliche Beurteilung des Sachverhaltes eine nach anerkannten Maßstäben erstellte Bewertung.
In der Handwerksorganisation wird für die Bewertung von Handwerksbetrieben seit langem der so genannte AWH-Standard (AWH – Arbeitsgemeinschaft der Wert ermittelnden Betriebsberater im Handwerk) als bundesweit standardisiertes Bewertungsverfahren eingesetzt. Dieses Ertragswertverfahren macht es möglich, die Besonderheiten in Klein- und Mittelbetrieben und den dabei charakteristischen Einfluss der Inhaberpersönlichkeit(en) abzubilden. Sofern sich durch das Ertragswertverfahren kein Unternehmenswert ermitteln lässt wird als Alternative der so genannte Substanzwert herangezogen. Dieser errechnet sich aus der Summe der Zeitwerte aller Wirtschaftsgüter wie Immobilien, Maschinen Geräte, Büro- und Geschäftsausstattung. Er bildet somit den Wert der materiell-technischen Basis des Betriebes ab.
Beide Arten der Bewertung – das Ertragswertverfahren (über den AWH) als auch die Substanzwertermittlung (über die Immobilien- und die Maschinenbewertung) – können durch die Betriebsberater der Handwerkskammer durchgeführt werden. Nutzen also diese Angebote, um mit realistischen Wertansätzen ihre Übergabe abzusichern.