Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. Der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen, und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse angemessen dokumentieren.
Viele Unternehmer sind sich dieser Verpflichtung nicht bewusst oder sie verschieben sie auf unbestimmte Zeit nach hinten. Für den Arbeitgeber kann die Nichterfüllung dieser Pflicht als Organisationsverschulden gewertet und zur privaten Haftungsfalle werden.
Die Online-Sprechstunde erfolgt über eine Einladung zum Webex-Meeting unter Verwendung des folgenden Links: https://meet300.webex.com/meet/pr27423745540
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