05.03.2024 | 9:00 Uhr

Online-Sprechstunde „Informationen zum Arbeitsschutz“

Online-Sprechstunde "Informationen zum Arbeitsschutz"

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. Der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen, und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse angemessen dokumentieren.
Viele Unternehmer sind sich dieser Verpflichtung nicht bewusst oder sie verschieben sie auf unbestimmte Zeit nach hinten. Für den Arbeitgeber kann die Nichterfüllung dieser Pflicht als Organisationsverschulden gewertet und zur privaten Haftungsfalle werden.

Die Online-Sprechstunde erfolgt über eine Einladung zum Webex-Meeting unter Verwendung des  folgenden Links: https://meet300.webex.com/meet/pr27423745540

Es wird um vorherige Anmeldung über gunnar.ballschmieter@hwk-ff.de oder Telefon 0335 5619-247 gebeten.

Zeit & Ort

5. März 2024
9:00 - 10:00 Uhr
Online-Seminar / Videokonferenz
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