Verbringung von Bauabfällen ins Ausland

Umwelt

Die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH weist darauf hin, dass die seit 01.08.2023 geltende Ersatzbaustoffverordnung Regelungen zum Einbau von recycelten Baustoffen in technische Bauwerke betrifft. Die Ersatzbaustoffverordnung ist eine in Deutschland geltende Verordnung. Sie trifft keinerlei Aussagen zum Ende der Abfalleigenschaft für Bauabfälle.

Sofern eine Verbringung von Ersatzbaustoffen ins Ausland (z.B. nach Polen) vorgesehen ist, sind diese Ersatzbaustoffe weiterhin als Abfall anzusehen und die Vorschriften der Abfallverbringungsverordnung (EU-VO 1013/2006) gelten uneingeschränkt.

Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass durch polnische Behörden gestoppte Transporte, die Abfälle geladen haben, die verordnungswidrig ohne Notifizierung nach Polen eingeführt werden, nach Deutschland zurückgeführt werden müssen, wenn Polen dafür die Rückholung fordert. Die Abfälle sind dann hier zu entsorgen. Derartige Verbringungen erfüllen den Tatbestand der illegalen Abfallverbringung und werden zur Strafanzeige gebracht.

Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gern an den Umwelt- und Technischen Berater der Handwerkskammer Frankfurt (Oder) – Region Ostbrandenburg.

Ansprechpartner

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

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