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Aktuelle Themen
Neu und kostenlos: IKK BB bietet Online-Seminare für Betriebe
Ab März bietet die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) für interessierte Arbeitgeber und ihre Beschäftigten in Brandenburg kostenfreie Online-Seminare zu drei aktuellen Themen an: Gesund arbeiten im Homeoffice, Stressmanagement und gesunder Schlaf.
Exoskelette im Handwerk: Körperliche Belastungen reduzieren
Wer im Handwerk arbeitet, verrichtet oft körperlich anstrengende Tätigkeiten und ist dadurch gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Exoskelette reduzieren körperliche Belastungen deutlich, was zahlreiche positive Effekte hat. Körperliche Schäden und chronische Erkrankungen treten seltener auf, Mitarbeitende sind leistungsfähiger, bleiben länger fit und sowohl Betrieb als auch Belegschaft profitieren von einem geringeren Krankenstand und einem besseren Arbeitsklima.
Kleiner Tipp zum Arbeitsschutz – Die Gefährdungsbeurteilung
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. Der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen, und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse angemessen dokumentieren.
Neuregelung im Arbeitsschutz – Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs-oder Instandhaltungsarbeiten“ ist überarbeitet und im gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden. Die Änderungen betreffen vor allem Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und ähnlichen Produkten.
Sicherheit für den Arbeitnehmer, Rechtssicherheit für den Arbeitgeber
Arbeitsschutzmaßnahmen sind Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit (§ 2 Abs. 1 ArbSchG).
Der oft unbekannte Bußgeldkatalog für Arbeitgeber
In erster Linie bedeutet Arbeitsschutz, das Grundrecht eines jeden Arbeitnehmers, unversehrt von der Arbeit nach Hause zurück zu kommen, dennoch stöhnen die meisten wenn es wieder heißt: Sicherheitsunterweisung, persönliche Schutzausrüstung anlegen und Sicherheitsbestimmungen einhalten. Der Arbeitsschutz ist aber Plicht und gesetzlich verankert.