Informationen – Existenzgründung

Aktuelle Themen

JTF-Unternehmensförderung Uckermark 2025 – was Handwerksbetriebe jetzt wissen müssen

Seit dem 10. April 2025 haben Unternehmen in der Uckermark die Möglichkeit, Mittel aus der JTF-Unternehmensförderung zu beantragen. Das Programm ist mit 30 Millionen Euro ausgestattet und soll dem regionalen Wandel Richtung Klimaneutralität und Zukunftsfähigkeit Rückenwind verleihen.

Gründerpreis Barnim/Uckermark 2025 – Auszeichnung für Mut, Innovation und handwerkliche Exzellenz

Am 26. Juni 2025 wurden im Rahmen der Veranstaltung „Hochschule trifft Wirtschaft“ an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde die Gründerpreise Barnim und Uckermark verliehen. Mit diesen Auszeichnungen werden jährlich herausragende unternehmerische Leistungen in der Region gewürdigt – sowohl im Bereich der Existenzgründung als auch der Unternehmensnachfolge.

Meistergründungsprämie

Das Land Brandenburg gewährt Antragstellerinnen und Antragstellern (unter den entsprechenden Voraussetzungen der aktuellen Richtlinie) mit einer bestandenen deutschen Meisterprüfung oder einer vollen Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der deutschen Meisterprüfung einen Zuschuss für die Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk (Meistergründungsprämie Brandenburg) in Höhe von max. 17.000 Euro.

Businessplan / Geschäftskonzept

Ein gut ausgearbeiteter Businessplan übernimmt nicht nur bei der Gründung eines Unternehmens eine wichtige Aufgabe. Vielmehr begleitet ein solcher Geschäftsplan Ihr Unternehmen, wenn er fortlaufend ergänzt und aktuell an die sich wandelnden Umstände angepasst wird.

Einstiegsgeld

Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn Sie Bürgergeld erhalten und aus der Arbeitslosigkeit heraus eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, deren Umfang mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst oder eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen werden.

Gründungszuschuss

Im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt gelten seit dem 28. Dezember 2011 Änderungen beim Gründungszuschuss. Für die Förderung von Existenzgründungen durch Bezieher von Arbeitslosengeld I gilt ab diesem Tag folgendes.

Ausreichende Risikovorsorge von Anfang an

Der Aufbau einer selbstständigen Existenz ist ein sehr komplexer Vorgang und unterscheidet sich grundsätzlich gegenüber dem Wechsel einer Arbeitsstelle als Arbeitnehmer. Die bisher so vertraute bzw. als solche gar nicht wahr genommene „Rund-um-Sicherung“ durch den Staat entfällt in wesentlichen Teilen und muss eigenverantwortlich mit einer Risikovorsorge neu organisiert werden.

Individuelle Existenzgründungsberatung

Jungunternehmern kommt heute eine entscheidende Bedeutung zu. Sie können Marktnischen leichter besetzen und sich flexibler auf verändernde Marktgegebenheiten einstellen. Sie schaffen neue Arbeitsplätze in der Region und sichern den Fortbestand des Handwerks in der Zukunft. Deshalb sieht die Abteilung Gewerbeförderung eine wichtige Aufgabe darin, Existenzgründer zu beraten und in die Selbstständigkeit zu begleiten.

Ansprechpartner

Jördis Kaczmarek

Assistentin Abteilung Gewerbeförderung

Telefon:0335 5619 - 120

Telefax:0335 5619 - 123

joerdis.kaczmarek@hwk-ff.de

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