Aktuelle Themen
"Gründungspreis Brandenburg 2026" ausgelobt
Am 2. September 2026 wird der Gründungspreis Brandenburg zum zweiten Mal in Potsdam verliehen. Der Preis ist Teil der Gründungsoffensive Brandenburg und wird vom Ministerium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa des Landes Brandenburg in vier Kategorien vergeben: Publikumspreis, Existenzgründerin, Unternehmensnachfolge und Gründung mit Migrationsgeschichte.
„Gründerpreis Barnim-Uckermark 2026“ ausgeschrieben
Alle Gründer/-innen, die mit ihrem Unternehmen in den Landkreisen Barnim oder Uckermark zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht länger als 3 Jahre, aber mindestens schon 12 Monate, am Markt tätig sind, sind aufgerufen, sich um den „Gründerpreis Barnim-Uckermark 2026“ zu bewerben. Der Gründerpreis ist mit insgesamt 2.500 Euro dotiert und wird durch die Landkreise Barnim und Uckermark, die Sparkassen Barnim und Uckermark, sowie die Stadtsparkasse Schwedt gesponsert.
Meistergründungsprämie
Das Land Brandenburg gewährt Antragstellerinnen und Antragstellern (unter den entsprechenden Voraussetzungen der aktuellen Richtlinie) mit einer bestandenen deutschen Meisterprüfung oder einer vollen Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der deutschen Meisterprüfung einen Zuschuss für die Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk (Meistergründungsprämie Brandenburg) in Höhe von max. 17.000 Euro.
Businessplan / Geschäftskonzept
Ein gut ausgearbeiteter Businessplan übernimmt nicht nur bei der Gründung eines Unternehmens eine wichtige Aufgabe. Vielmehr begleitet ein solcher Geschäftsplan Ihr Unternehmen, wenn er fortlaufend ergänzt und aktuell an die sich wandelnden Umstände angepasst wird.
Einstiegsgeld
Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn Sie Bürgergeld erhalten und aus der Arbeitslosigkeit heraus eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, deren Umfang mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst oder eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen werden.
Gründungszuschuss
Im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt gelten seit dem 28. Dezember 2011 Änderungen beim Gründungszuschuss. Für die Förderung von Existenzgründungen durch Bezieher von Arbeitslosengeld I gilt ab diesem Tag folgendes.
Ausreichende Risikovorsorge von Anfang an
Der Aufbau einer selbstständigen Existenz ist ein sehr komplexer Vorgang und unterscheidet sich grundsätzlich gegenüber dem Wechsel einer Arbeitsstelle als Arbeitnehmer. Die bisher so vertraute bzw. als solche gar nicht wahr genommene „Rund-um-Sicherung“ durch den Staat entfällt in wesentlichen Teilen und muss eigenverantwortlich mit einer Risikovorsorge neu organisiert werden.
Individuelle Existenzgründungsberatung
Jungunternehmern kommt heute eine entscheidende Bedeutung zu. Sie können Marktnischen leichter besetzen und sich flexibler auf verändernde Marktgegebenheiten einstellen. Sie schaffen neue Arbeitsplätze in der Region und sichern den Fortbestand des Handwerks in der Zukunft. Deshalb sieht die Abteilung Gewerbeförderung eine wichtige Aufgabe darin, Existenzgründer zu beraten und in die Selbstständigkeit zu begleiten.