Meistergründungsprämie

Das Land Brandenburg gewährt Antragstellerinnen und Antragstellern (unter den entsprechenden Voraussetzungen der aktuellen Richtlinie) mit einer bestandenen deutschen Meisterprüfung oder einer vollen Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der deutschen Meisterprüfung einen Zuschuss für die Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk (Meistergründungsprämie Brandenburg) in Höhe von max. 17.000 Euro.

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