von HWK@Redaktion | Betriebsführung, Information Betriebsführung
Leistungen des Arbeitgebers werden bis zu einem Gesamtbetrag von 3.000 Euro steuer- und beitragsfrei gestellt, soweit diese in einem Zeitraum vom 26. Oktober 2022 bis zum 31. Dezember 2024 als Inflationsausgleichs-Sonderzahlung zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt werden.
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Aufgrund der aktuell sehr hohen Arbeitsbelastung in den Bewilligungsstellen und bei den eingebundenen prüfenden Dritten haben Bund und Länder die Frist zur Einreichung der Schlussabrechnungen für die Corona-Zuschussprogramme bis 30. Juni 2023 verlängert.
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Die ordnungsmäßige Behandlung von erhaltenen Trinkgeldern im Rahmen der Kassenführung ist regelmäßig ein Prüfungsfeld der Finanzverwaltung bei Betriebsprüfungen und Kassen–Nachschauen.
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Kunden können Handwerker-Rechnungen steuerlich absetzen – wenn einige Regeln beachtet werden. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks hat für Sie umfassende Informationen und Material zu dem Thema des Steuerbonus für Handwerkerleistungen in einem Flyer zusammengestellt.
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Die Arbeitsgemeinschaft für Wirtschaftliche Verwaltung e.V. hat eine Muster-Verfahrensdokumentation zur geordneten und sicheren Belegablage vorgelegt. Sie steht allen Steuerpflichtigen als Orientierung und Arbeitsmittel zur Verfügung. Die Erstellung hat auch der Zentralverband des Deutschen Handwerks ZDH begleitet.
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Ein Betriebs-Check ist eine Bestandsaufnahme eines Unternehmens. Dabei wird betrachtet, was in einem Unternehmen gut läuft, was noch zu optimieren ist, und welche Bereiche eventuell noch gar nicht beachtet wurden. Die meisten Betriebs-Checks betrachten meist das Zahlenwerk eines Unternehmens, also die aktuelle finanzielle Lage. Viel tief greifender und nachhaltiger ist es jedoch beim Betriebs-Check die strategische Ausrichtung des Unternehmens zu betrachten.