von Jördis Kaczmarek | Allgemein, Betriebsführung, Förderung bestehender Betriebe
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) hat die beiden neuen GRW-Richtlinien für die Förderung von Investitionen der gewerblichen Wirtschaft veröffentlicht. Es erfolgte eine Anpassung an den neuen, bundesweiten Koordinierungsrahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW) unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten im Land Brandenburg.
von Jördis Kaczmarek | Allgemein, Betriebsführung, Förderung bestehender Betriebe, Information Betriebsführung
Die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) startet mit dem Brandenburg-Kredit Mikro ein neues Darlehensprogramm, das sich insbesondere an Kleinstunternehmen richtet. Diese beschäftigen weniger als zehn Mitarbeitende oder haben einen Jahresumsatz von maximal zwei Millionen Euro und bilden derzeit über 70 Prozent der brandenburgischen Wirtschaftslandschaft.
von Jördis Kaczmarek | Allgemein, Betriebsführung, Förderung bestehender Betriebe
Das Programm „Brandenburgischer Innovationsgutschein zur Förderung von Digitalisierungsvorhaben kleiner und mittlerer Unternehmen inklusive Handwerksbetriebe“ (BIG-Digital) ist wieder aktiviert worden. Ab sofort können sich interessierte brandenburgische Unternehmen und Forschungseinrichtungen bei der Wirtschaftsförderung Land Brandenburg über BIG-Digital informieren und beraten lassen. Die Umsetzung von BIG-Digital wird durch die Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) erfolgen.
von Jördis Kaczmarek | Allgemein, Betriebsführung
© imagekampagne handwerk Bitte nutzen Sie die Postkarte zum Download, um Kernforderungen des Handwerks direkt an die Bundesregierung zu adressieren. Kreuzen Sie bitte an, auf welche Forderungen Sie Wert legen. Senden Sie diese an das Bundeskanzleramt. Ab 1. Februar...
von Jördis Kaczmarek | Allgemein, Betriebsführung, Umwelt
Der ZDH hat Leitlinien erarbeitet, die bei der Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFonds), das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, eine Hilfestellung bieten sollen.
von Jördis Kaczmarek | Allgemein, Betriebsführung, Umwelt
Die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH weist darauf hin, dass die seit 01.08.2023 geltende Ersatzbaustoffverordnung Regelungen zum Einbau von recycelten Baustoffen in technische Bauwerke betrifft. Die Ersatzbaustoffverordnung ist eine in Deutschland geltende Verordnung. Sie trifft keinerlei Aussagen zum Ende der Abfalleigenschaft für Bauabfälle.