Neuregelung im Arbeitsschutz – Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs-oder Instandhaltungsarbeiten“ ist überarbeitet und im gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden. Die Änderungen betreffen vor allem Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und ähnlichen Produkten.

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