Novellierte Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Die novellierte Gefahrstoffverordnung wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 05.12.2024 in Kraft.
Die novellierte Gefahrstoffverordnung wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 05.12.2024 in Kraft.
Ab März bietet die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) für interessierte Arbeitgeber und ihre Beschäftigten in Brandenburg kostenfreie Online-Seminare zu drei aktuellen Themen an: Gesund arbeiten im Homeoffice, Stressmanagement und gesunder Schlaf.
Wer im Handwerk arbeitet, verrichtet oft körperlich anstrengende Tätigkeiten und ist dadurch gesundheitlichen Risiken ausgesetzt. Exoskelette reduzieren körperliche Belastungen deutlich, was zahlreiche positive Effekte hat. Körperliche Schäden und chronische Erkrankungen treten seltener auf, Mitarbeitende sind leistungsfähiger, bleiben länger fit und sowohl Betrieb als auch Belegschaft profitieren von einem geringeren Krankenstand und einem besseren Arbeitsklima.
Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. Der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen, und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse angemessen dokumentieren.
Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs-oder Instandhaltungsarbeiten“ ist überarbeitet und im gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden. Die Änderungen betreffen vor allem Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und ähnlichen Produkten.
Arbeitsschutzmaßnahmen sind Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit (§ 2 Abs. 1 ArbSchG).