Unternehmen profitieren, wenn sie ihre Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung unterstützen

Der steuer- und sozialversicherungsfreie Zuschuss zur Kinderbetreuung (§ 3 Nr. 33 EStG, R.3.33 LStR 2011) ist für Unternehmen eine einfache und kostengünstige Möglichkeit, ihre Mitarbeiter bei der Kinderbetreuung finanziell zu unterstützen. Er wird zweckgebunden für die Kosten der Betreuung und Unterbringung von nicht schulpflichtigen Kindern in Einrichtungen oder bei Tagesmüttern eingesetzt und muss zusätzlich zum Gehalt ausbezahlt werden.

Unternehmensnetzwerk “Erfolgsfaktor Familie”

Das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie” ist die zentrale Plattform für alle, die sich für das Thema Vereinbarkeit von Beruf und Familie interessieren. Es vermittelt Unternehmen Basisinformationen zu familienbewusster Personalpolitik und schließt zugleich die Lücke zwischen interessierten Firmen und solchen Betrieben, die bereits Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf umgesetzt haben.

Kleiner Tipp zum Arbeitsschutz – Die Gefährdungsbeurteilung

Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet den Unternehmer zur Durchführung einer Beurteilung der Arbeitsbedingung und in deren Rahmen auch zu einer Beurteilung der Gefährdungen. Der Unternehmer muss dabei die Gefährdungen der Beschäftigten bei der Arbeit beurteilen, entsprechende Maßnahmen ableiten, diese auf ihre Wirksamkeit kontrollieren und ggf. anpassen, und den Prozess der Gefährdungsbeurteilung sowie die Ergebnisse angemessen dokumentieren.

Neuregelung im Arbeitsschutz – Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“

Die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS)519 „Asbest: Abbruch-, Sanierungs-oder Instandhaltungsarbeiten“ ist überarbeitet und im gemeinsamen Ministerialblatt veröffentlicht worden. Die Änderungen betreffen vor allem Tätigkeiten an asbesthaltigen Putzen, Spachtelmassen, Fliesenklebern und ähnlichen Produkten.

WordPress Cookie Plugin von Real Cookie Banner