Leitlinien zur Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFondsG)

Verbringung von Bauabfällen ins Ausland

Die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH weist darauf hin, dass die seit 01.08.2023 geltende Ersatzbaustoffverordnung Regelungen zum Einbau von recycelten Baustoffen in technische Bauwerke betrifft. Die Ersatzbaustoffverordnung ist eine in Deutschland geltende Verordnung. Sie trifft keinerlei Aussagen zum Ende der Abfalleigenschaft für Bauabfälle.

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