Novellierte Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Die novellierte Gefahrstoffverordnung wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 05.12.2024 in Kraft.
Die novellierte Gefahrstoffverordnung wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 05.12.2024 in Kraft.
Ab sofort können wieder Anträge für die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Genossenschaftliches Wohnen und Altersgerecht Umbauen bei der KfW gestellt werden. Für die Programme stehen insgesamt 927 Millionen Euro bereit.
Der ZDH hat Leitlinien erarbeitet, die bei der Umsetzung des Einwegkunststofffondsgesetzes (EWKFonds), das am 1. Januar 2024 in Kraft tritt, eine Hilfestellung bieten sollen.
Die SBB Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin mbH weist darauf hin, dass die seit 01.08.2023 geltende Ersatzbaustoffverordnung Regelungen zum Einbau von recycelten Baustoffen in technische Bauwerke betrifft. Die Ersatzbaustoffverordnung ist eine in Deutschland geltende Verordnung. Sie trifft keinerlei Aussagen zum Ende der Abfalleigenschaft für Bauabfälle.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Förderrichtlinie zur „Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ beschlossen. Damit kann das geänderte Förderprogramm für Gebäudesanierung und Heizungsaustausch zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
In Brandenburg nehmen die Fälle illegaler Müllentsorgung zu. Allein 2021 landeten 6100 Tonnen Müll an Feldrändern, im Wald und auf anderen Flächen. Die Entsorgung kostete die Steuerzahler 1,7 Mio Euro. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz weist auf seiner Website eindringlich auf die damit einhergehenden Entsorgungs- aber auch Umweltprobleme hin. Alle Multiplikatoren, auch Handwerksbetriebe, werden gebeten, ihre Mitarbeiterschaft für das Thema zu sensibilisieren.