von Jördis Kaczmarek | Allgemein, Außenwirtschaft Europa, Betriebsführung, Verkehr
Wir erinnern an die Pflicht zum Austausch älterer Tachographen in „intelligente“ Tachographen (2. Version) für den grenzüberschreitenden Verkehr bis zum 31. Dezember 2024 bzw. bis zum 18. August 2025 ab 3,5 t zulässige Gesamtmasse (zGM). Zudem gilt ab dem 1. Juli 2026 eine Tachographenpflicht für Fahrzeuge zwischen 2,5 und 3,5 t zGM im grenzüberschreitenden Verkehr, soweit sie nicht unter die Ausnahme fallen.
von Jördis Kaczmarek | Allgemein, Betriebsführung, Förderung, Förderung bestehender Betriebe, Förderung Existenzgründer, Information Betriebsführung, Verkehr
Ab dem 1. Oktober 2024 fördert das BAFA wieder den Kauf von E-Lastenfahrrädern und E-
Lastenanhängern.
von Jördis Kaczmarek | Allgemein, Betriebsführung, Verkehr
Erweiterung der Mautpflicht auf Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bis unter 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse. Weitere Informationen zur Anwendung der Handwerkerausnahme. Empfehlung der Voranmeldung bei Toll Collect
von Jördis Kaczmarek | Betriebsführung, Verkehr
Die Voranmeldemöglichkeit zur Handwerkerausnahme über 3,5 t bis unter 7,5 t (ab 1.7.2024 relevant) wird eröffnet. Diesewr Beitrag gibt Hinweise insbesondere zur Problematik der Bezugnahme auf „technisch zulässige Gesamtmasse“ seit 1. Dezember 2023 im Bereich ab 7,5 t.
von Jördis Kaczmarek | Betriebsführung, Information Technik, Umwelt, Energie, Verkehr
Anstehende Änderung zum 1. Dezember 2023: Notwendigkeit zu Aktivitäten von Betrieben mit abgelasteten Fahrzeugen wegen des Übergangs zur „technisch zulässigen Gesamtmasse“ und der kommenden CO2-Anlastung ab 7,5 Tonnen (t). Änderung zum 1. Juli 2024: Bericht zur Vorbereitung der Handwerkerausnahme im Bereich über 3,5 t bis unter 7,5 t.
von Jördis Kaczmarek | Allgemein, Betriebsführung, Verkehr
Der Bundesrat hat eine Reihe bedeutender Verkehrsgesetze verabschiedet. Die Lkw-Maut auf Autobahnen und Bundesstraßen wird ausgeweitet und ab dem 1. Dezember 2023 wird ein CO2-Aufschlag eingeführt, um den Schadstoffausstoß der Fahrzeuge stärker zu berücksichtigen. Ab Juli 2024 gilt die Mautpflicht dann auch für kleinere Transporter ab 3,5 Tonnen, während bisher nur Fahrzeuge ab 7,5 Tonnen betroffen waren.