Förderung von E-Lastenrädern
Ab dem 1. Oktober 2024 fördert das BAFA wieder den Kauf von E-Lastenfahrrädern und E-
Lastenanhängern.
Ab dem 1. Oktober 2024 fördert das BAFA wieder den Kauf von E-Lastenfahrrädern und E-
Lastenanhängern.
Seit Anfang des Jahres können Besitzer von Elektroautos bis zu 350 Euro und von E-Transportern bis zu 500 Euro „verdienen“. Das Geld kommt vor allem von Mineralölkonzernen. Diese sind gesetzlich dazu verpflichtet, den CO2-Austoß ihrer Produkte kontinuierlich zu senken, um die deutschen Emissionsziele zu erreichen.
Die Broschüre der BG Bau „Ladungssicherung auf Fahrzeugen der Bauwirtschaft“ hilft Ihnen, Ihre Mitarbeiter für dieses Thema zu sensibilisieren. Sie bietet konkrete Hinweise, zum Beispiel gegen Verrutschen und Umkippen von verschiedenartiger Gütern. So klappt der unfallfreie Transport und alle kommen nach getaner Arbeit sicher und gesund zu Hause an.
Durch Vorgaben des EU-Rechts aus dem Jahr 2013 besteht in den nächsten Jahren die Pflicht zum Umtausch von Führerscheinen (Fahrerlaubnissen). Einige Besonderheiten mit Relevanz für das Handwerk hinsichtlich der Umschreibung der alten Klasse 3 sind dabei zu beachten, an die wir angesichts des Näherrückens erster Fristen erinnern.