GRW Gewerbliche Richtlinie – Start der neuen Richtlinie
Im Rahmen des Programms werden Investitionen von Unternehmen im Land Brandenburg gefördert.
Im Rahmen des Programms werden Investitionen von Unternehmen im Land Brandenburg gefördert.
Kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (KMU) können bis 30. Juni 2027 u.a. für Photovoltaik-Anlagen über Parkplatzflächen (auch mit Speichersystem / Ladeinfrastruktur) Fördermittel beantragen.
Es werden Vorhaben bezuschusst, deren zuwendungsfähige Ausgaben sich auf mindestens 20.000 EUR belaufen.
Noch bis zum 31.12.2026 fördert der Bund stationäre Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in gewerblichen Anwendungen.
Mit der Richtlinie ,,Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025‘‘ fördert das Land Brandenburg (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz MWAEK) diese Investitionen.
Die JTF-Unternehmensförderung Uckermark ist erfolgreich gestartet, und die Resonanz aus der regionalen Wirtschaft ist deutlich spürbar. Das Programm gibt vielen Betrieben Rückenwind für Investitionen, Modernisierung und Zukunftssicherung. Zahlreiche kleine und mittlere Unternehmen nutzen die Gelegenheit, Vorhaben jetzt anzuschieben, Abläufe zu verbessern und sich langfristig zukunftsfähig aufzustellen.
Seit dem 10. April 2025 haben Unternehmen in der Uckermark die Möglichkeit, Mittel aus der JTF-Unternehmensförderung zu beantragen. Das Programm ist mit 30 Millionen Euro ausgestattet und soll dem regionalen Wandel Richtung Klimaneutralität und Zukunftsfähigkeit Rückenwind verleihen.