Meistergründungsprämie

Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Antragstellerinnen und Antragstellern mit einer bestandenen deutschen Meisterprüfung oder einer vollen Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der deutschen Meisterprüfung einen Zuschuss für die Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk (Meistergründungsprämie Brandenburg).

Ausreichende Risikovorsorge von Anfang an

Der Aufbau einer selbstständigen Existenz ist ein sehr komplexer Vorgang und unterscheidet sich grundsätzlich gegenüber dem Wechsel einer Arbeitsstelle als Arbeitnehmer. Die bisher so vertraute bzw. als solche gar nicht wahr genommene „Rund-um-Sicherung“ durch den Staat entfällt in wesentlichen Teilen und muss eigenverantwortlich mit einer Risikovorsorge neu organisiert werden.

Individuelle Existenzgründungsberatung

Jungunternehmern kommt heute eine entscheidende Bedeutung zu. Sie können Marktnischen leichter besetzen und sich flexibler auf verändernde Marktgegebenheiten einstellen. Sie schaffen neue Arbeitsplätze in der Region und sichern den Fortbestand des Handwerks in der Zukunft. Deshalb sieht die Abteilung Gewerbeförderung eine wichtige Aufgabe darin, Existenzgründer zu beraten und in die Selbstständigkeit zu begleiten.

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