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Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Antragstellerinnen und Antragstellern mit einer bestandenen deutschen Meisterprüfung oder einer vollen Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der deutschen Meisterprüfung einen Zuschuss für die Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk (Meistergründungsprämie Brandenburg).
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Ein gut ausgearbeiteter Businessplan übernimmt nicht nur bei der Gründung eines Unternehmens eine wichtige Aufgabe. Vielmehr begleitet ein solcher Geschäftsplan Ihr Unternehmen, wenn er fortlaufend ergänzt und aktuell an die sich wandelnden Umstände angepasst wird.
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Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn Sie Bürgergeld erhalten und aus der Arbeitslosigkeit heraus
eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit aufnehmen, deren Umfang mindestens 15 Stunden pro Woche umfasst oder eine hauptberufliche selbständige Tätigkeit aufnehmen werden.
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Im Rahmen des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt gelten seit dem 28. Dezember 2011 Änderungen beim Gründungszuschuss. Für die Förderung von Existenzgründungen durch Bezieher von Arbeitslosengeld I gilt ab diesem Tag folgendes.
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Der Aufbau einer selbstständigen Existenz ist ein sehr komplexer Vorgang und unterscheidet sich grundsätzlich gegenüber dem Wechsel einer Arbeitsstelle als Arbeitnehmer. Die bisher so vertraute bzw. als solche gar nicht wahr genommene „Rund-um-Sicherung“ durch den Staat entfällt in wesentlichen Teilen und muss eigenverantwortlich mit einer Risikovorsorge neu organisiert werden.
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Jungunternehmern kommt heute eine entscheidende Bedeutung zu. Sie können Marktnischen leichter besetzen und sich flexibler auf verändernde Marktgegebenheiten einstellen. Sie schaffen neue Arbeitsplätze in der Region und sichern den Fortbestand des Handwerks in der Zukunft. Deshalb sieht die Abteilung Gewerbeförderung eine wichtige Aufgabe darin, Existenzgründer zu beraten und in die Selbstständigkeit zu begleiten.