Fördermittel für Klimaanlage sichern: Der nächste heiße Sommer kommt bestimmt
Noch bis zum 31.12.2026 fördert der Bund stationäre Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in gewerblichen Anwendungen.
Noch bis zum 31.12.2026 fördert der Bund stationäre Kälte- und Klimaanlagen mit nicht-halogenierten Kältemitteln in gewerblichen Anwendungen.
Mit der Richtlinie ,,Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher Brandenburg 2025‘‘ fördert das Land Brandenburg (Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Klimaschutz MWAEK) diese Investitionen.
Seit dem 10. April 2025 haben Unternehmen in der Uckermark die Möglichkeit, Mittel aus der JTF-Unternehmensförderung zu beantragen. Das Programm ist mit 30 Millionen Euro ausgestattet und soll dem regionalen Wandel Richtung Klimaneutralität und Zukunftsfähigkeit Rückenwind verleihen.
Am 26. Juni 2025 wurden im Rahmen der Veranstaltung „Hochschule trifft Wirtschaft“ an der Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde die Gründerpreise Barnim und Uckermark verliehen. Mit diesen Auszeichnungen werden jährlich herausragende unternehmerische Leistungen in der Region gewürdigt – sowohl im Bereich der Existenzgründung als auch der Unternehmensnachfolge.
Der Strukturwandel in der Uckermark gewinnt an Dynamik – mit neuen Fördermöglichkeiten auch für kleine und mittlere Handwerksbetriebe. Im Rahmen des Just Transition Fund (JTF) stellt das Land Brandenburg insgesamt 30 Millionen Euro bereit, um Betriebe bei Investitionen, Beratungen und der Unterstützung junger Unternehmen zu fördern.
„Gründungsgehalt“ und „Innovationsimpuls“ sind neue Bestandteile der „Gründung innovativ“-Richtlinie. Mit dem Gründungsgehalt wird der Lebensunterhalt von Gründerinnen und Gründern innovativer Unternehmen in Form eines Zuschusses zu den Personalkosten oder dem Unternehmerlohn für geschäftsführende Personen unterstützt. Mit dem Innovationsimpuls werden Investitionen sowie laufende Betriebskosten für die Umsetzung von Innovationsprojekten gefördert.