JTF-Unternehmensförderung: Neue Chancen für Handwerksbetriebe in der Uckermark

JTF-Unternehmensförderung: Neue Chancen für Handwerksbetriebe in der Uckermark

Der Strukturwandel in der Uckermark gewinnt an Dynamik – mit neuen Fördermöglichkeiten auch für kleine und mittlere Handwerksbetriebe. Im Rahmen des Just Transition Fund (JTF) stellt das Land Brandenburg insgesamt 30 Millionen Euro bereit, um Betriebe bei Investitionen, Beratungen und der Unterstützung junger Unternehmen zu fördern.

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Änderungen in der EFRE-Richtlinie „Gründung innovativ“

„Gründungsgehalt“ und „Innovationsimpuls“ sind neue Bestandteile der „Gründung innovativ“-Richtlinie. Mit dem Gründungsgehalt wird der Lebensunterhalt von Gründerinnen und Gründern innovativer Unternehmen in Form eines Zuschusses zu den Personalkosten oder dem Unternehmerlohn für geschäftsführende Personen unterstützt. Mit dem Innovationsimpuls werden Investitionen sowie laufende Betriebskosten für die Umsetzung von Innovationsprojekten gefördert.

Meistergründungsprämie

Das Land Brandenburg gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie Antragstellerinnen und Antragstellern mit einer bestandenen deutschen Meisterprüfung oder einer vollen Gleichwertigkeitsfeststellung der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit der deutschen Meisterprüfung einen Zuschuss für die Gründung oder Übernahme einer selbstständigen Existenz im Haupterwerb in einem Handwerk (Meistergründungsprämie Brandenburg).

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