BEG-Förderrichtlinien für Gebäudesanierung und Heizungstausch beschlossen

BEG-Förderrichtlinien für Gebäudesanierung und Heizungstausch beschlossen

Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Förderrichtlinie zur „Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ beschlossen. Damit kann das geänderte Förderprogramm für Gebäudesanierung und Heizungsaustausch zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) am 1. Januar 2024 in Kraft treten.

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Handwerksbetriebe, die in den vergangenen Tagen Post von Energieversorgern erhalten haben und sich mit hohen Rechnungen oder Verschlechterungen von Lieferverträgen auseinandersetzen mussten, waren sicherlich wenig begeistert. Nicht anders sieht die Situation beim Betanken von Betriebsfahrzeugen aus. Die steigenden Energiepreise werden zunehmend zu einer echten Belastung für das Handwerk.

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