JTF-Förderung : Neues EU-Förderprogramm für den Landkreis Uckermark : Antragstellung ab sofort möglich

JTF-Förderung : Neues EU-Förderprogramm für den Landkreis Uckermark : Antragstellung ab sofort möglich

Der JTF unterstützt die Raffinerieregion Schwedt/Uckermark beim Übergang hin zu einer klimaneutralen und ressourceneffizienten Wirtschaft. In Schwedt/Oder entsteht ein Innovation Campus mit attraktiven wirtschaftsnahen Infrastrukturen und Angeboten für Forschung, Innovation sowie Aus- und Weiterbildung. Nun werden zusätzlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der gewerblichen Wirtschaft im Landkreis Uckermark direkt bei Zukunftsinvestitionen unterstützt. Für das Förderprogramm steht ein Gesamtvolumen von bis zu 30 Millionen Euro zur Verfügung.

JTF-Unternehmensförderung: Neue Chancen für Handwerksbetriebe in der Uckermark

JTF-Unternehmensförderung: Neue Chancen für Handwerksbetriebe in der Uckermark

Der Strukturwandel in der Uckermark gewinnt an Dynamik – mit neuen Fördermöglichkeiten auch für kleine und mittlere Handwerksbetriebe. Im Rahmen des Just Transition Fund (JTF) stellt das Land Brandenburg insgesamt 30 Millionen Euro bereit, um Betriebe bei Investitionen, Beratungen und der Unterstützung junger Unternehmen zu fördern.

Eigenkapitalbooster 5.5 : Jetzt attraktive Konditionen nutzen : Nur für kurze Zeit

Eigenkapitalbooster 5.5 : Jetzt attraktive Konditionen nutzen : Nur für kurze Zeit

„Eigenkapitalbooster 5.5“ ist ein Beteiligungskapital zu attraktiven Sonderkonditionen. Die MBG Berlin-Brandenburg stellt im Februar 2025 ein begrenztes Sonderkapital zur Verfügung, welches Sie für Ihr Unternehmen flexibel nutzen können.  Damit werden  regionale Unternehmen bei Finanzierung von Investitionen, Wachstum oder Unternehmensübernahme unterstützt. Mit dem Eigenkapitalbooster 5.5 erhalten Unternehmen besonders attraktive Konditionen.  

JTF-Förderung : Neues EU-Förderprogramm für den Landkreis Uckermark : Antragstellung ab sofort möglich

Jahressteuergesetz 2024 : Neue Steuer-Regeln für das Handwerk

Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer müssen sich in diesem Jahr auf einige Änderungen einstellen. Ihre Umsätze sind jetzt steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat (statt bisher 22.000 Euro) und im laufenden Jahr 100.000 Euro (bisher: voraussichtlich 50.000 Euro) nicht überschreitet. Beim Vorsteuerabzug müssen Ist-Versteuerer und ihre Auftraggeber ab 2028 striktere Buchhaltungsvorgaben erfüllen – ein großer zusätzlicher Verwaltungsaufwand.

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