Versicherungspflicht der Handwerker (Rentenversicherung-Ost)

Versicherungspflicht der Handwerker (Rentenversicherung-Ost)

Selbstständig tätige Handwerker sind in der gesetzlichen Rentenversicherung in der Regel dann versicherungspflichtig, wenn sie in die Handwerksrolle eingetragen sind (als zulassungspflichtiges Handwerk nach der Anlage A der Handwerksordnung) und eine selbstständige Tätigkeit tatsächlich ausüben. In dem Beitrag geben wir Ihnen einen kurzen Überblick, wer der Handwerkerpflichtversicherung unterliegt.

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