Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG – Chance für produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe – Jetzt noch Antrag stellen!

Stromsteuerentlastung nach § 9b StromStG – Chance für produzierende Unternehmen und Handwerksbetriebe – Jetzt noch Antrag stellen!

Das Stromsteuergesetz (§ 9b StromStG) ermöglicht produzierenden Unternehmen eine Steuerentlastung für verbrauchten Strom. Auch Handwerksbetriebe können unter bestimmten Voraussetzungen hiervon profitieren, sofern sie dem Produzierenden Gewerbe im Sinne des Gesetzes zugeordnet werden können.
Die Antragstellung ist herausfordernd und für kleine Betriebe nur schwer zu bewerkstelligen.

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