Novellierte Gefahrstoffverordnung im Bundesgesetzblatt veröffentlicht
Die novellierte Gefahrstoffverordnung wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 05.12.2024 in Kraft.
Die novellierte Gefahrstoffverordnung wurde gestern im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 05.12.2024 in Kraft.
Ab sofort können wieder Anträge für die Programme Klimafreundlicher Neubau (KFN), Genossenschaftliches Wohnen und Altersgerecht Umbauen bei der KfW gestellt werden. Für die Programme stehen insgesamt 927 Millionen Euro bereit.
Die Europäische Kommission hat die neuen Schwellenwerte für öffentliche Aufträge für die Jahre 2024 und 2025 bekannt gemacht
Anstehende Änderung zum 1. Dezember 2023: Notwendigkeit zu Aktivitäten von Betrieben mit abgelasteten Fahrzeugen wegen des Übergangs zur „technisch zulässigen Gesamtmasse“ und der kommenden CO2-Anlastung ab 7,5 Tonnen (t). Änderung zum 1. Juli 2024: Bericht zur Vorbereitung der Handwerkerausnahme im Bereich über 3,5 t bis unter 7,5 t.
Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat die Förderrichtlinie zur „Bundesförderung effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen“ beschlossen. Damit kann das geänderte Förderprogramm für Gebäudesanierung und Heizungsaustausch zusammen mit dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Wärmeplanungsgesetz (WPG) am 1. Januar 2024 in Kraft treten.
In Brandenburg nehmen die Fälle illegaler Müllentsorgung zu. Allein 2021 landeten 6100 Tonnen Müll an Feldrändern, im Wald und auf anderen Flächen. Die Entsorgung kostete die Steuerzahler 1,7 Mio Euro. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz weist auf seiner Website eindringlich auf die damit einhergehenden Entsorgungs- aber auch Umweltprobleme hin. Alle Multiplikatoren, auch Handwerksbetriebe, werden gebeten, ihre Mitarbeiterschaft für das Thema zu sensibilisieren.