Fördermittel für die Elektrifizierung von Kleinst- und Kleinen Unternehmen

Ab den 1. Mai 2023 werden investive Maßnahmen an Produktionsanlagen im Bestand und auf dem Betriebsgelände von Kleinst und Kleinen Unternehmen gefördert. Die Förderung zielt auf Anlagen, die mit Erdgas, Kohle oder fossilem Öl (Mineralöl) betrieben werden, welche durch Neuanlagen, die mit elektrischem Strom betrieben werden, ersetzt werden.

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