von Jördis Kaczmarek | Allgemein, Betriebsführung, Förderung bestehender Betriebe, Information Betriebsführung, Information Technik, Umwelt, Energie
Seit dem 24. Januar ist die Richtlinie „Nachhaltigkeit in KMU“ in Kraft getreten. Mit EFRE-Mitteln werden Unternehmen in Brandenburg bei der Umstellung auf nachhaltiges Wasser- und Stoffstrommanagement unterstützt. Insgesamt werden vier verschiedene Projekttypen gefördert.
von Jördis Kaczmarek | Allgemein, Arbeitsschutz, Betriebsführung, Umwelt
Zum 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Über die Neuregelungen zum Umgang mit Asbest beim Bauen im Bestand informiert die BG Bau auf ihrer Webseite.
von Jördis Kaczmarek | Allgemein, Betriebsführung, Förderung, Förderung bestehender Betriebe, Information Betriebsführung
„Eigenkapitalbooster 5.5“ ist ein Beteiligungskapital zu attraktiven Sonderkonditionen. Die MBG Berlin-Brandenburg stellt im Februar 2025 ein begrenztes Sonderkapital zur Verfügung, welches Sie für Ihr Unternehmen flexibel nutzen können. Damit werden regionale Unternehmen bei Finanzierung von Investitionen, Wachstum oder Unternehmensübernahme unterstützt. Mit dem Eigenkapitalbooster 5.5 erhalten Unternehmen besonders attraktive Konditionen.
von Jördis Kaczmarek | Allgemein, Betriebsführung, Fachkräftesicherung
Die Initiative Neue Qualität der Arbeit (INQA) hat am 2. Dezember 2024 den aktuellen Förderaufruf „Mit mehr Vielfalt zu einer erfolgreichen Fachkräftesicherung in kleinen und mittleren Unternehmen“ veröffentlicht.
von Jördis Kaczmarek | Allgemein, Betriebsführung, Information Betriebsführung
Kleinunternehmerinnen und Kleinunternehmer müssen sich in diesem Jahr auf einige Änderungen einstellen. Ihre Umsätze sind jetzt steuerfrei, wenn der Gesamtumsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 25.000 Euro nicht überschritten hat (statt bisher 22.000 Euro) und im laufenden Jahr 100.000 Euro (bisher: voraussichtlich 50.000 Euro) nicht überschreitet. Beim Vorsteuerabzug müssen Ist-Versteuerer und ihre Auftraggeber ab 2028 striktere Buchhaltungsvorgaben erfüllen – ein großer zusätzlicher Verwaltungsaufwand.
von Jördis Kaczmarek | Allgemein, Betriebsführung, Verkehr
Klarstellungen zur Handwerkerausnahme im Rahmen der Mautpflicht für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen bis unter 7,5 Tonnen technisch zulässige Gesamtmasse insbesondere zum Bäckerhandwerk und Textilreinigerhandwerk. Frage der Voranmeldung bei Betriebsaufspaltung.