Natürlicher Klimaschutz in Unternehmen
Bis zu 60 % Tilgungszuschuss für natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrieparks.
Bis zu 60 % Tilgungszuschuss für natürliche Klimaschutzmaßnahmen an Gebäuden, auf Betriebsgeländen oder auf der Fläche von Gewerbe- und Industrieparks.
Der Strukturwandel in der Uckermark gewinnt an Dynamik – mit neuen Fördermöglichkeiten auch für kleine und mittlere Handwerksbetriebe. Im Rahmen des Just Transition Fund (JTF) stellt das Land Brandenburg insgesamt 30 Millionen Euro bereit, um Betriebe bei Investitionen, Beratungen und der Unterstützung junger Unternehmen zu fördern.
„Gründungsgehalt“ und „Innovationsimpuls“ sind neue Bestandteile der „Gründung innovativ“-Richtlinie. Mit dem Gründungsgehalt wird der Lebensunterhalt von Gründerinnen und Gründern innovativer Unternehmen in Form eines Zuschusses zu den Personalkosten oder dem Unternehmerlohn für geschäftsführende Personen unterstützt. Mit dem Innovationsimpuls werden Investitionen sowie laufende Betriebskosten für die Umsetzung von Innovationsprojekten gefördert.
Seit dem 24. Januar ist die Richtlinie „Nachhaltigkeit in KMU“ in Kraft getreten. Mit EFRE-Mitteln werden Unternehmen in Brandenburg bei der Umstellung auf nachhaltiges Wasser- und Stoffstrommanagement unterstützt. Insgesamt werden vier verschiedene Projekttypen gefördert.
Zum 5. Dezember 2024 ist die novellierte Gefahrstoffverordnung in Kraft getreten. Über die Neuregelungen zum Umgang mit Asbest beim Bauen im Bestand informiert die BG Bau auf ihrer Webseite.
„Eigenkapitalbooster 5.5“ ist ein Beteiligungskapital zu attraktiven Sonderkonditionen. Die MBG Berlin-Brandenburg stellt im Februar 2025 ein begrenztes Sonderkapital zur Verfügung, welches Sie für Ihr Unternehmen flexibel nutzen können. Damit werden regionale Unternehmen bei Finanzierung von Investitionen, Wachstum oder Unternehmensübernahme unterstützt. Mit dem Eigenkapitalbooster 5.5 erhalten Unternehmen besonders attraktive Konditionen.