Reform der Sicherheitsbeauftragten
Das Gesetz zur Reform der Sicherheitsbeauftragten wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 29. Mai 2026 in Kraft.
Das Gesetz zur Reform der Sicherheitsbeauftragten wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt am 29. Mai 2026 in Kraft.
Wie bisher ist auch im Jahre 2026 weiterhin eine ordnungsmäßige Kassenführung insbesondere für bargeldintensive Betriebe von zentraler Bedeutung, da andernfalls bei einer Kassen-Nachschau oder einer Außenprüfung gravierende Steuernachzahlungen drohen. Die Umsetzung der Vielzahl von Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit der Kassenführung stellt die Betriebe vor große Herausforderungen. Dies liegt u. a. daran, dass eine Vielzahl von Regelungen (z. B. Kassensicherungsverordnung, Technische Richtlinien, Anwendungserlasse zu § 146, § 146a und § 146b AO) neben dem Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen beachtet werden müssen und diese einer stetigen Änderung unterliegen.
In vielen Handwerksbranchen stehen in den kommenden Jahren zahlreiche Betriebe zur Übergabe an. Für wirtschaftlich stabile Unternehmen eröffnet das die Möglichkeit, durch gezielte Übernahmen zu wachsen, zusätzliche Standorte zu sichern oder ihr Leistungsangebot zu erweitern.
Das BMF hat im Zuge der Zweiten Verordnung zur Änderung der KassenSichV einen aktualisierten Anwendungserlass zu § 146a AO veröffentlicht.
Am 1. Juli 2026 treten Änderungen der Bestimmungen zur Nutzungspflicht von digitalen Tachographen in Kraft (Vorschriften zu Lenk- und Ruhzeiten), die grenzüberschreitende Beförderungen über 2,5 bis 3,5 Tonnen zulässige Höchstmasse (zHM) betreffen.
Seit 20 Jahren unterstützt das Einfache Maßnahmenkonzept Gefahrstoffe (EMKG) Betriebe dabei, Gesundheitsgefährdungen durch Gefahrstoffe zu beurteilen und Schutzmaßnahmen abzuleiten. Denn bei diesen Arbeiten trägt der Arbeitgeber eine große Verantwortung für die Gesundheit der Beschäftigten – und benötigt dafür eine klare, praxistaugliche Orientierung.